Kindergeld, Elterngeld & Co: Der Papierkram rund ums Baby

[Dieser Beitrag ist von 2017 und enthält sicher nützliche Hinweise, aber nicht die aktuellsten Informationen – pls Doublecheck!] Zu Beginn hieß der Untertitel dieses Blogs noch „Mama werden ist nicht schwer, Mama sein dagegen sehr“. Tja, über Letzteres kann ich auch in der 31. SSW noch nicht urteilen. Und was das „Mama werden“ angeht, so macht der Riesenstapel der Anträge, die man für so einen Mini stellen muss, auf den ersten Blick auch keinen einfachen Eindruck.

Gute Vorbereitung ist alles!

Familienversicherung, Geburtsanzeige, Elternzeit… wer sich damit erst zur Geburt befasst, hat vermutlich tatsächlich ein Problem. Erfahrene Mamas rieten daher Folgendes:

  • schon vorab einen Ordner mit allen erforderlichen Anträgen anlegen
  • Anträge weitestmöglich ausfüllen und alle geforderten Dokumente (soweit vorhanden) besorgen
  • Briefumschläge mit den Adressen der zuständigen Ämter und Behörden vorbereiten und frankieren

Nach der Geburt muss der weltbeste Ehemann dann nur noch Name und Geburtsdatum von Fips sowie die Geburtsurkunde ergänzen und den ganzen Aktenberg auf den Postweg schicken. Das klingt doch schon entspannter! Jedenfalls entspannter als geburtsmüde mit dem Stift in der Hand über Amtsdeutsch rätseln zu müssen, während man eigentlich nur mit dem Frischling kuscheln möchte. Doch was sind nun die erforderlichen Anträge und was muss man tun, um sie erfolgreich zu stellen?

vor der Geburt

1) Mutterschaftsgeld anmelden

Das Mutterschaftsgeld, d.h. das „Gehalt“ für die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bzw. auch bei Beschäftigungsverbot), beantragen berufstätige Frauen bei ihrer Krankenkasse: Dort kann man online einen Antrag herunterladen oder bekommt ihn manchmal auch schon so zugeschickt (vermutlich dann, wenn der Frauenarzt schwangerschaftsentsprechende Abrechnungen macht). Wer nicht gesetzlich versichert ist, kann einen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Privat oder gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 Euro täglich; die Differenz zum eigentlichen Gehalt wird vom Arbeitgeber ausgeglichen. Schwangere mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihrer gewohnten Leistung; für weitere Fälle gibt es besondere Lösungen bzw. Abrechnungsverfahren.

Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld:

  • Beantragung 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, also spätestens in der 33. SSW
  • Anlage: Die (kostenpflichtige) Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin, den der Frauenarzt oder die Hebamme ausstellen.

Direkt nach der Geburt

2) Geburtsurkunde beantragen

Innerhalb der ersten Lebenswoche muss für das Kind beim Standesamt eine Geburtsurkunde beantragt werden. Bei Klinikgeburten werden die Geburtsdaten oft automatisch übermittelt; bei Hausgeburten muss die Anmeldung persönlich erfolgen. Die Geburtsurkunde kann dann im Standesamt abgeholt oder zugeschickt werden.

Voraussetzungen für die Geburtsurkunde:

  • Geburtsbescheiningung vom Krankenhaus
  • Gültige Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern bzw. Geburtsurkunde der Mutter und (falls vorhanden) Vaterschaftsanerkennung

3) Meldebescheinigung beantragen

So früh wie möglich muss das Kind beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz der Eltern angemeldet werden; dort kann auch gleich ein Kinderreisepass beantragt werden. Es empfiehlt sich außerdem, dass Kind gleich für das ELStAM-Verfahren anzumelden, um den Kinderfreibetrag ab sofort steuerlich geltend machen zu können (hier sollte ggf. auch die Steuerklasse angepasst werden).

Voraussetzungen für die Meldebescheinigung:

  • Gültiger Personalausweis/Pass des antragstellenden Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung und (für einen Kinderreisepass) Lichtbild des Kindes

4) Mutterschaftsgeld im Wochenbett

Nach der Geburt müssen Krankenkasse und Arbeitgeber möglichst schnell über den tatsächlichen Geburtstag des Kindes informiert werden. Dafür erhalten beide eine Kopie der Geburtsurkunde.

Was das Kind automatisch bekommt

Nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt erhält das Kind automatisch eine Steuernummer und eine Sozialversicherungsnummer. Beide werden per Post zugesendet.

Innerhalb des 1. Lebensmonats

5) Krankenversicherung abschließen

Die Krankenversicherung für das Kind wird bei der Krankenkasse beantragt, bei der der meistverdienende Elternteil versichert ist. Bei Privatversicherungen muss dafür ein Extra-Vertrag abgeschlossen werden; bei Familienversicherungen wird das Kind ohne zusätzliche Kosten aufgenommen. Der Antrag kann jeweils entweder online bei der Krankenkasse heruntergeladen werden oder wird nach Zusendung der Geburtsurkunde zugeschickt. Seine eigene Krankenkassenkarte erhält das Kind dann nach etwa zwei Wochen.

Voraussetzungen für die Krankenversicherung ist eine Fotokopie der Geburtsurkunde.

6) Elternzeit bekanntgeben

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Dies gilt auch, wenn sie mit der Geburt oder dem Ende der Mutterschutzfrist beginnen soll. Für die Einhaltung der Frist wird der Eingang des Schreibens gewertet: Der Empfang sollte also vom Arbeitgeber bestätigt werden.

Voraussetzungen für den Elternzeit-Antrag:

  • gewünschte Elternzeit-Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre
  • eventuelle Nutzung der Option auf Teilzeitbeschäftigung

Bis zum Ende des 3. Lebensmonats

7) Elterngeld beantragen

Das Elterngeld wird schriftlich mit einem entsprechenden Antrag bei der im jeweiligen Bundesland zuständen Elterngeldstelle beantragt. Ab einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro beträgt es 65% des letzten Gehalts; wer mehr als 250.000 Euro jährlich verdient, bekommt nix.

Voraussetzungen für das Elterngeld (wie im Antrag angegeben!):

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise
  • Arbeitszeitbestätigung vom Arbeitgeber
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
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2 Gedanken zu “Kindergeld, Elterngeld & Co: Der Papierkram rund ums Baby

  1. Eva schreibt:

    Das sind Dinge, mit denen man sich frühzeitig auseinander setzen sollte, damit später tatsächlich auch alles dann zur Verfügung steht, wenn es benötigt wird. Dieser Artikel ist auf jeden Fall super, um sich zu informieren.

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