Schwangerschaftsvorsorge: Was übernimmt die Krankenkasse?

Über die von der Krankenkasse finanzierten Leistungen kann man sich in der Regel online auf den Homepages der Krankenkasse informieren (entweder Krankenkasse in Zusammenhang mit „Schwangerschaft“ oder „Schwangerschaftsvorsorge googeln oder die Leistungen von A-Z durchgehen).

Das Grundprogramm ist dabei in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt: Jede Versicherte hat also unabhängig von ihrer Krankenkasse Anspruch auf dieselben Leistungen. Die Standardversorgung wird also automatisch vom Frauenarzt angeboten. Dazu gehören grob zusammengefasst:

  • Kostenübernahme für die medizinische Betreuung während der Schwangerschaft inklusive aller medizinisch erforderlichen Maßnahmen
  • zuzahlungsfreie Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Entbindung
  • regelmäßige Untersuchungen von Mutter und Kind auf eventuelle Anzeichen einer Gesundheitsstörung oder -gefährdung
  • kostenfreie und freiwillige Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes im 6./7. Monat sowie ein HIV-Antikörper-Test

Insgesamt geht es darum, Gesundheitsstörungen rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln; ein besonderer Fokus liegt dabei auf eventuellen  Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.

Die Erstuntersuchung

Die erste Untersuchung sollte möglichst frühzeitig stattfinden. Bei Vereinbarung des Termins richten sich die meisten Ärzte nach einer (mind. 14 Tage) überfälligen Periode sowie natürlich nach dem positiven Schwangerschaftstest. Bei der Erstuntersuchung selbst werden durchgeführt

  • Familien-, Eigen-, Schwangerschafts- sowie Arbeits- und Sozialanamnese d.h. welche möglichen (Krankheits-)Risiken können vorliegen?
  • allgemeine Utersuchung und gynäkologische Untersuchung
  • Blutdruckmessung, Feststellung des Körpergewichtes, Urinuntersuchung und Hämoglobinbestimmung durch Blutabnahme

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Regelmäßige Untersuchungen

Alle vier Wochen bzw. ab der 32. SSW alle zwei Wochen finden die Nachfolgeuntersuchungen statt. Unabhängig bzw. zusätzlich zur Behandlung auftretender Beschwerden oder Krankheitsanzeichen finden dann jeweils folgende Untersuchungen statt:

  • Gewichts- und Blutdruckbestimmung
  • Urinuntersuchung und Hämoglobinbestimmung
  • Kontrolle des Gebärmutterstandes und der kindlichen Herzaktionen
  • später: Feststellung der Lage des Kindes

Dazu kommen drei reguläre Ultraschalluntersuchungen (weitere Untersuchungen können zugebucht werden und werden dann von der Patientin selbst gezahlt).

Übrigens: Abgesehen von den Ultraschallterminen können die Vorsorgeuntersuchungen auch von der Hebamme übernommen werden – hier muss nur ordentlich buchgeführt werden, damit es nicht zu Doppelabrechnungen kommen kann.

Die Ultraschalluntersuchungen

Zum Standard gehören Untersuchungen in der

  • 8. (+ 0 Tage) bis 11. (+ 6 Tage) SSW
  • 18. (+ 0) bis 21. (+ 6) SSW
  • 28. (+ 0) bis 31. (+ 6) SSW

Das Ultraschallscreening dient der Überwachung bei normal verlaufenden Schwangerschaft. Die hochfrequentierten Schallwellen werden vom Baby reflektiert, so dass Mehrlingsschwangerschaften zu erkennen, das Kindsalter zu bestimmen, die Kindsentwicklung zu verfolgen und auch auffällige Merkmale des Kindes frühzeitig zu entdecken sind.

Schwangere haben außerdem die Möglichkeit, die zweite reguläre Ultraschalluntersuchung in einer erweiterten Form durchführen zu lassen. Auch bei besonderen Auffälligkeiten wird diese sogenannte Feindiagnostik eingesetzt. Frauenärzte, die diese Untersuchung durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung besitzen, so dass ggf. eine Überweisung vom regulären Frauenarzt nötig ist – die Abrechnung erfolgt dann über die Versichertenkarte.

Ab der 30. SSW wird außerdem ein CTG geschrieben, um die Herztätigkeit des Kindes und die Wehentätigkeit der Mutter zu überwachen. Auch dies gehört zu den Standardleistungen der Krankenkasse.

Spannend wird es also erst mit den Zusatzleistungen zur Geburt, denn hier kann es deutliche Unterschiede geben. Die Kosten und deren Übernahme erfragt man am besten, bevor man sich ein Krankenhaus, ein Geburtshaus o.ä. aussucht, damit man die ggf. auftretenden Kosten kalkulieren kann.

Zusatzleistungen

Hier unterscheiden sich die Krankenkassen erheblich. Während manche umfassende Zusatzleistungen für Schwangere anbieten, haben andere nahezu gar nichts im Angebot. Generell steht jedem Paar in der Schwangerschaft ein Budget von 200 Euro für Zusatzleistungen zu. Es gilt also: Immer nachfragen oder testen, ob vielleicht eine der folgenden Leistungen übernommen oder wenigstens teilfinanziert wird:

  • spezielle Zahnreinigung für Schwangere
  • spezielle Fitnesskurse für Schwangere (Yoga etc.)
  • Toxoplasmose-Screening
  • PH-Selbsttest zur Vermeidung von Frühgeburten
  • vom behandelnden Arzt verordnete Medikamente mit Inhaltsstoffen, die dem in der Schwangerschaft erhöhten speziellen Bedarf decken (z.B. Folsäure)
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen d.h. Fein- bzw. Fehlbildungsultraschall, 3D-Ultraschall und 4D-Ultraschall (nicht immer: Ersttrimester-Screening, Nackenfaltenmessung und Fruchtwasseruntersuchung)
  • Screening auf B-Streptokokken

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